OLG Naumburg - Urteil vom 16.12.2021
8 U 42/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 831;
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 17.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 1829/20

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat mit einem Motor der Baureihe EA 288Ausrüstung mit einer FahrkurvenerkennungKeine Täuschung des KBA durch den FahrzeugherstellerFehlendes Unrechtsbewusstsein des Fahrzeugherstellers

OLG Naumburg, Urteil vom 16.12.2021 - Aktenzeichen 8 U 42/21

DRsp Nr. 2022/6024

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat mit einem Motor der Baureihe EA 288 Ausrüstung mit einer Fahrkurvenerkennung Keine Täuschung des KBA durch den Fahrzeughersteller Fehlendes Unrechtsbewusstsein des Fahrzeugherstellers

Die Berufung des Klägers gegen das am 17.06.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

und beschlossen:

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf die Stufe bis 30.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31; BGB § 831;

Gründe:

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte im Zusammenhang mit dem sog. Dieselskandal auf Rückabwicklung eines am 27.11.2017 getätigten Erwerbs eines gebrauchten VW Passat 2.0 TDI (damaliger Kilometerstand: 13.431 km) in Anspruch. In dem Fahrzeug ist ein Motor des Typs EA288 EU6 NSK verbaut, in dessen Steuerung unstreitig eine sog. Fahrkurve hinterlegt ist, anhand derer das Fahrzeug erkennt, ob es sich innerhalb eines bestimmten Zeit-Strecken-Korridors wie dem Precon oder dem NEFZ befindet.

Dem Senat ist hierzu aus verschiedenen Parallelverfahren Folgendes (gerichts-) bekannt: