Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 11.04.2019, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.962,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 7.527,79 € seit 24.08.2018 zu bezahlen Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW VW Passat Variant Comfortline 2.0 TDI, FIN: XXXXX.
2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.171,67 € freizustellen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
III.Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
IV.Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 27 %, die Beklagte trägt 73 %.
V.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
VI.
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