SchlHOLG - Urteil vom 10.12.2021
1 U 47/21
Normen:
BGB § 823 Abs. 2; StGB § 263 Abs. 1; BGB § 831 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 19.05.2021

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW T6 Multivan mit einem Motor der Baureihe EA 288Begriff der SittenwidrigkeitZulässigkeit eines ThermofenstersUnsubstantiierter Klagevortrag

SchlHOLG, Urteil vom 10.12.2021 - Aktenzeichen 1 U 47/21

DRsp Nr. 2022/1600

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW T6 Multivan mit einem Motor der Baureihe EA 288 Begriff der Sittenwidrigkeit Zulässigkeit eines Thermofensters Unsubstantiierter Klagevortrag

Zum substantiierten Vortrag einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung durch Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung in ein Fahrzeug (hier ein VW T 6 mit einem Motor EA 288) Orientierungssätze: Zum substantiierten Vortrag einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung durch Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung in ein Fahrzeug (hier ein VW T 6 mit einem Motor EA 288)

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 19.05.2021 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 2; StGB § 263 Abs. 1; BGB § 831 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Kläger verlangt Schadensersatz wegen in sein Fahrzeug eingebauter unzulässiger Abschalteinrichtungen.