OLG Naumburg - Urteil vom 17.12.2021
8 U 11/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 831;
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 06.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 334/20

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW T6 Multivan mit einem Motor der Baureihe EA 288Fehlende Täuschung des KBA über unzulässige AbschalteinrichtungenBegriff der SittenwidrigkeitNichtbestehen einer Stilllegungsgefahr

OLG Naumburg, Urteil vom 17.12.2021 - Aktenzeichen 8 U 11/21

DRsp Nr. 2022/6016

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW T6 Multivan mit einem Motor der Baureihe EA 288 Fehlende Täuschung des KBA über unzulässige Abschalteinrichtungen Begriff der Sittenwidrigkeit Nichtbestehen einer Stilllegungsgefahr

Die Berufung des Klägers gegen das am 06.04.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

und beschlossen:

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf die Stufe bis 65.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31; BGB § 831;

Gründe:

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte im Zusammenhang mit dem sog. Dieselskandal auf Rückabwicklung eines am 09.11.2018 zu einem Kaufpreis von 45.000,00 € getätigten Erwerbs eines am 04.04.2017 erstzugelassenen VW T6 Multivan in Anspruch, in welchem ein Motor des Typs EA288 EU6 SCR verbaut ist.

Dem Senat ist aus verschiedenen Parallelverfahren Folgendes (gerichts-) bekannt:

In einer E-Mail des (Name geschwärzt) Senior Counsel und Dipl.-Ing. Fahrzeugtechnik der Beklagten an das KBA vom 01.10.2015 wird zu Dieselmotoren mit Emissionsstufe EU 6 der Beklagten Folgendes ausgeführt: