OLG Köln - Urteil vom 18.11.2021
18 U 66/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 852;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 06.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 433/20

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan mit einem Motor der Baureihe EA 189Einrede der VerjährungBerücksichtigung einer Händlermarge bei der Schadensberechnung

OLG Köln, Urteil vom 18.11.2021 - Aktenzeichen 18 U 66/21

DRsp Nr. 2022/14207

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan mit einem Motor der Baureihe EA 189 Einrede der Verjährung Berücksichtigung einer Händlermarge bei der Schadensberechnung

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 06.04.2021 wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.971,94 € nebst Zinse in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.11.2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw VW Tiguan (FIN: A) zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31; BGB § 852;

Gründe

I.