OLG Naumburg - Urteil vom 17.12.2021
8 U 58/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 831;
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 03.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 503/21

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan mit einem Motor der Baureihe EA 288Begriff der SittenwidrigkeitFahrzeugproduktion nach Kalenderwoche 22 in 2016Motor ohne Fahrkurvenerkennung

OLG Naumburg, Urteil vom 17.12.2021 - Aktenzeichen 8 U 58/21

DRsp Nr. 2022/6028

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan mit einem Motor der Baureihe EA 288 Begriff der Sittenwidrigkeit Fahrzeugproduktion nach Kalenderwoche 22 in 2016 Motor ohne Fahrkurvenerkennung

Die Berufung des Klägers gegen das am 03.08.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

und beschlossen:

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf die Stufe bis 30.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31; BGB § 831;

Gründe:

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte im Zusammenhang mit dem sog. Dieselskandal auf Rückabwicklung eines am 05.11.2018 zu einem Kaufpreis von 31.420,00 € getätigten Erwerbs eines neuen VW Tiguan Join 2.0 TDI in Anspruch, in welchem ein Motor des Typs EA288 EU6 SCR verbaut ist.

Dem Senat ist aus verschiedenen Parallelverfahren Folgendes (gerichts-) bekannt:

In einer E-Mail des (Name geschwärzt) Senior Counsel und Dipl.-Ing. Fahrzeugtechnik der Beklagten an das KBA vom 01.10.2015 wird zu Dieselmotoren mit Emissionsstufe EU6 der Beklagten Folgendes ausgeführt: