OLG Köln - Urteil vom 07.07.2021
11 U 68/20
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 22.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 283/19

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touareg V6 TDIPrüfstandoptimierte MotorsteuerungUnzulässige AbschalteinrichtungZurechnung sittenwidrigen Handelns

OLG Köln, Urteil vom 07.07.2021 - Aktenzeichen 11 U 68/20

DRsp Nr. 2021/11562

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touareg V6 TDI Prüfstandoptimierte Motorsteuerung Unzulässige Abschalteinrichtung Zurechnung sittenwidrigen Handelns

Tenor

Auf die Berufungen der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das am 22. April 2020 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 7 O 283/19 - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

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an die Klägerin 19.989,61 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 10.696,61 € seit dem 8. November 2019 und die Beklagte zu 2 darüber hinaus seit dem 7. November 2019, aus weiteren 2.606,64 € seit dem 11. März 2020, aus weiteren 3.832,28 € seit dem 7. November 2020, aus weiteren 2.140,56 € seit dem 15. Juni 2021 und im Übrigen seit dem 23. Juni 2021 zu zahlen und

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die Klägerin in Höhe eines Betrags von 31.556,88 € von den Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag vom 17. September 2020 mit der Volkswagen Bank, A Straße 57, B, Vertragsnummer C freizustellen,