FG Köln - Urteil vom 18.12.2008
9 K 2414/08
Normen:
ErbStG § 13a Abs. 4 Nr. 1; ErbStG § 13a Abs. 5;
Fundstellen:
EFG 2009, 422

Erwerb von Todes wegen; Gewährung des Betriebsvermögensfreibetrages bei freiberuflicher Einzelpraxis????

FG Köln, Urteil vom 18.12.2008 - Aktenzeichen 9 K 2414/08

DRsp Nr. 2009/4893

Erwerb von Todes wegen; Gewährung des Betriebsvermögensfreibetrages bei freiberuflicher Einzelpraxis????

1) Das der Ausübung einer freiberuflichen Einzelpraxis dienende BV ist im Wortlaut des § 13a Abs. 4 ErbStG nicht ausdrücklich genannt, gleichwohl ergibt sich jedoch nach h.M., dass die steuerlichen Vergünstigungen des § 13a Abs. 1 u. 2 auch auf das BV einer freiberuflichen Einzelunternehmung zu erstrecken sind. 2) Aus der gesetzlichen Grundkonzeption des § 13a Abs. 4 u. 5 ErbStG ergibt sich, dass die Nachversteuerung gemäß Abs. 5 auf Korrespondenz mit der Begünstigung des Vermögenserwerbs angelegt ist.

Normenkette:

ErbStG § 13a Abs. 4 Nr. 1; ErbStG § 13a Abs. 5;

Tatbestand:

Streitig ist, ob dem minderjährigen Kläger wegen des Erwerbs von Todes wegen einer zum Nachlass seines Vaters gehörenden Arztpraxis der Betriebsvermögensfreibetrag und der Bewertungsabschlag gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 1 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) zu gewähren bzw. zu belassen sind, obwohl diese Praxis nach Ausschreibung des Vertragsarztsitzes durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ... wenige Monate nach dem Tod seines Vaters veräußert worden ist.