I. Durch notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 6. Dezember 1996 erwarb Herr A einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung. Für dieses Objekt bestand ein Vorkaufsrecht der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) als Mieterin gemäß §
Mit Schreiben vom 20. Januar 1997 übte die Klägerin ihr Vorkaufsrecht aus.
Durch Bescheid vom 21. August 1997 setzte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) für den durch Ausübung des Vorkaufsrechts zwischen der Verkäuferin und der Klägerin zustande gekommenen Vertrag Grunderwerbsteuer gegen die Klägerin fest. Dabei ging das FA von einem Steuersatz von 3,5 % aus.
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