BFH - Urteil vom 20.12.2000
II R 13/99
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 937

Erwerbsvorgang bei Ausübung eines Vorkaufsrechts

BFH, Urteil vom 20.12.2000 - Aktenzeichen II R 13/99

DRsp Nr. 2001/8038

Erwerbsvorgang bei Ausübung eines Vorkaufsrechts

Erst mit der Ausübung eines Vorkaufsrechts wird zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten ein selbständiger Kaufvertrag neu begründet, wie er zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten abgeschlossen war. Folge: Erst damit ist der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfüllt. Vorher bestehen zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten keine rechtlichen Bindungen.

Gründe:

I. Durch notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 6. Dezember 1996 erwarb Herr A einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung. Für dieses Objekt bestand ein Vorkaufsrecht der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) als Mieterin gemäß § 570b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Mit Schreiben vom 20. Januar 1997 übte die Klägerin ihr Vorkaufsrecht aus.

Durch Bescheid vom 21. August 1997 setzte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) für den durch Ausübung des Vorkaufsrechts zwischen der Verkäuferin und der Klägerin zustande gekommenen Vertrag Grunderwerbsteuer gegen die Klägerin fest. Dabei ging das FA von einem Steuersatz von 3,5 % aus.