EuGH vom 15.03.2001
Rs C-279/99

EuGH - 15.03.2001 (Rs C-279/99) - DRsp Nr. 2001/8928

EuGH, vom 15.03.2001 - Aktenzeichen Rs C-279/99

DRsp Nr. 2001/8928

Die Richtlinie 69/335/EWG vom 17.7.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital i.d.F. der Richtlinie 85/303/EWG vom 10.6.1985 verbietet es nicht, von Kapitalgesellschaften eine Steuer wie die auf das Nettovermögen der Unternehmen zu erheben, auch wenn diese Steuer den Teil des Nettovermögens belastet, der aus dem jährlich in der Bilanz aufgeführten Gesellschaftskapital besteht.