BFH - Urteil vom 12.12.2012
VII R 44/11
Normen:
Richtlinie 92/12/EWG des Rates über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren Art. 9 Abs. 1 UAbs. 2; 02Richtlinie 92/12/EWG des Rates über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren Art. 7 Abs. 3;

EuGH-Vorlage zur Steuerschuldnerschaft von Personen, die im Steuergebiet geschmuggelte Zigaretten erwerben

BFH, Urteil vom 12.12.2012 - Aktenzeichen VII R 44/11

DRsp Nr. 2013/6065

EuGH-Vorlage zur Steuerschuldnerschaft von Personen, die im Steuergebiet geschmuggelte Zigaretten erwerben

Steht Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren unbeschadet seines systematischen Zusammenhangs mit Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 92/12/EWG einer gesetzlichen Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, nach der eine Person, die in einem anderen Mitgliedstaat in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführte verbrauchsteuerpflichtige Waren zu gewerblichen Zwecken in Besitz hält, nicht Steuerschuldner wird, wenn sie die Waren erst nach Beendigung des Vorgangs des Verbringens von einer anderen Person erworben hat?

Normenkette:

Richtlinie 92/12/EWG des Rates über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren Art. 9 Abs. 1 UAbs. 2; 02Richtlinie 92/12/EWG des Rates über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren Art. 7 Abs. 3;

Tatbestand