Der Kläger ist Studienrat und lehrt am Domgymnasium ... die Fächer Deutsch und Geschichte.
Er reichte am 20. April 2000 bei dem Beklagten seine Einkommensteuererklärung für 1999 ein, in deren Rahmen erfolgende Werbungskosten geltend machte:
(Tabelle 1)
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Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Pkw an insgesamt 230 Tagen, einfache Entfernung 25 km (230 Tage x 25 km x 0,70 DM)
4.025
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Beiträge zu Berufsverbänden lt. Anlage
282
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