Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei beruflich bedingten Umwegen.
BFH, vom 22.06.1995 - Aktenzeichen IV R 74/94
DRsp Nr. 1997/8365
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei beruflich bedingten Umwegen.
Aufwendungen eines Arztes für Fahrten zwischen Wohnung und Praxis sind nur im Rahmen des § 4 Abs. 5 Nr. 6EStG als Betriebsausgaben abziehbar; dies gilt auch dann, wenn die Fahrten zur Erledigung von Hausbesuchen unterbrochen werden.
Für die Praxis:
Die Aufwendungen für die durch die Hausbesuche bedingten Umwege sind allerdings in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehbar und unterliegen nicht der Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Nr. 6EStG.