Die Kläger sind Eheleute, die beim Beklagten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erzielte bis Mitte 1996 als Beamter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und bezieht seitdem Versorgungsbezüge. Der Kläger ist zu 100 % schwerbehindert. Es liegen die gesundheitlichen Merkmale "aG" und "B" und "H" vor. Die Klägerin erzielte als Steuerberaterin bis 1998 Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
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