FG Köln - Urteil vom 14.12.2023
2 K 129/20
Normen:
DSGVO Art. 15 Abs. 1;

Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis in einem Verfahren wegen der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen nach der DSGVO

FG Köln, Urteil vom 14.12.2023 - Aktenzeichen 2 K 129/20

DRsp Nr. 2024/2680

Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis in einem Verfahren wegen der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen nach der DSGVO

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

DSGVO Art. 15 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig sind Auskunftsansprüche nach der DSGVO.

Das vorliegende Verfahren ist eines von 20 Verfahren, die von unterschiedlichen, jedoch in Verbindung stehenden Klägern gegen diverse Finanzbehörden im Bezirk des Finanzgerichts Köln mit identischen Anträgen und weitgehend identischen Begründungen anhängig gemacht wurden. Auch gegen das Finanzgericht Köln wird vor dem Verwaltungsgericht A ein Verfahren mit vergleichbarem Streitgegenstand geführt. Aus dem klägerseitigen Vorbringen im Verfahren ergibt sich, dass vergleichbare Rechtstreitigkeiten auch vor anderen Finanzgerichten gegen in deren Bezirken ansässige Finanzbehörden geführt wurden.

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