Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) erließ nach einer Selbstanzeige des Klägers und Beschwerdeführers zu 1 (Kläger zu 1) gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung ( 1977) geänderte Einkommensteuerbescheide 1982 bis 1986. Hiergegen legten der Kläger zu 1 und seine verstorbene Ehefrau Einspruch ein, den das FA durch Einspruchsentscheidung vom 2. Oktober 1997, einem Donnerstag, als unbegründet zurückwies. Die Einspruchsentscheidung und der Postausgangsvermerk mit Datum 2. Oktober 1997 sind vom Sachgebietsleiter abgezeichnet worden. Freitag, der 3. Oktober 1997, war ein gesetzlicher Feiertag (Tag der Deutschen Einheit).
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