BFH - Beschluß vom 21.12.2001
VIII B 132/00
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 661

Fehlerhafte Beurteilung der Beweislast; Verfahrensmangel

BFH, Beschluß vom 21.12.2001 - Aktenzeichen VIII B 132/00

DRsp Nr. 2002/4022

Fehlerhafte Beurteilung der Beweislast; Verfahrensmangel

1. Beurteilt das FG die Grundsätze über die Verteilung der Beweislast fehlerhaft, so liegt i.d.R. kein Verfahrensmangel vor sondern ein materiell-rechtlicher Fehler.2. Wird die Beweislast bei der Anwendung einer Norm verkannt, die dem Gerichtsverfahrensrecht angehört, kann darin ein Verfahrensmangel liegen.3. Zu den Anforderungen an die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen von Beweisanträgen.4. Beweisanträge, die "aus der Luft gegriffene Behauptungen" zum Gegenstand haben und durch keine greifbaren tatsächlichen Anhaltspunkte gestützt werden, lösen als sog. Beweisermittlungsanträge keine Pflicht zur Beweiserhebung aus.

Gründe:

Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) erließ nach einer Selbstanzeige des Klägers und Beschwerdeführers zu 1 (Kläger zu 1) gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung ( 1977) geänderte Einkommensteuerbescheide 1982 bis 1986. Hiergegen legten der Kläger zu 1 und seine verstorbene Ehefrau Einspruch ein, den das FA durch Einspruchsentscheidung vom 2. Oktober 1997, einem Donnerstag, als unbegründet zurückwies. Die Einspruchsentscheidung und der Postausgangsvermerk mit Datum 2. Oktober 1997 sind vom Sachgebietsleiter abgezeichnet worden. Freitag, der 3. Oktober 1997, war ein gesetzlicher Feiertag (Tag der Deutschen Einheit).