Das Landgericht Stade hat den Angeklagten mit Urteil vom 16. November 1990 wegen versuchter Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Gewährung ausgesetzt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten führt zur Einstellung des Verfahrens, weil die Strafklage verbraucht ist.
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