BFH - Urteil vom 21.11.2000
IX R 69/96
Normen:
EStG §§ 2, 21 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 754

Ferienwohnung im selbst genutzten Zweifamilienhaus

BFH, Urteil vom 21.11.2000 - Aktenzeichen IX R 69/96

DRsp Nr. 2001/4625

Ferienwohnung im selbst genutzten Zweifamilienhaus

Bei einer Ferienwohnung im ansonsten selbst genutzten Zweifamilienhaus sind die Leerstandszeiten nicht der Eigennutzung zuzurechnen, wenn die Wohnung an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit ausschließlich zur Vermietung an Feriengäste bereit gehalten wird.

Normenkette:

EStG §§ 2, 21 ;

Gründe:

I. Der Kläger, Revisionsbeklagte und Anschlussrevisionskläger (Kläger) und seine Ehefrau, die Anschlussrevisionsklägerin, sind Eigentümer eines Zweifamilienhauses. Die Wohnung im Dachgeschoss nutzten sie selbst, die Erdgeschosswohnung vermieteten sie als Ferienwohnung an wechselnde Feriengäste. Der Kläger und seine Ehefrau hielten diese Wohnung während des ganzen Jahres zur Vermietung an Feriengäste bereit, ohne sie in irgendeiner Form selbst zu nutzen. Im Streitjahr (1991) war die Ferienwohnung an 73 Tagen vermietet.