FG Sachsen - Urteil vom 09.11.2023
2 K 939/20
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 2a S. 1, 3, 4, 5;
Fundstellen:
DStRE 2024, 481

Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach einer Anteilsübertragung auf eine Company

FG Sachsen, Urteil vom 09.11.2023 - Aktenzeichen 2 K 939/20

DRsp Nr. 2024/3356

Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach einer Anteilsübertragung auf eine Company

Sofern eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft besteht, finden gemäß dem durch das StÄndG 2015 geänderten § 1 Abs. 2a S. 3 GrEStG die Sätze 4 und 5 Anwendung, nach welchen eine unmitttelbar beteiligte Kapitalgesellschaft in vollem Umfang als neue Gesellschafterin erfolgt, wenn an ihr mindestens 95 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen. Wegen de einschränkenden Auslegung des § 6 Abs. 3 GrEStG erfolgt im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2a GrEStG keine Gewährung einer Steuervergünstigung.

Tenor

1. Die Grunderwerbsteuerbescheide vom 12. Februar 2018 zu Steuernummer ... (Klägerin zu 1.) - zuletzt geändert am 16. Mai 2018 - und zu Steuernummer ... (Klägerin zu 2.) und die Einspruchsentscheidungen vom 23. Juli 2020 werden aufgehoben.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

3. Das Urteil ist für die Klägerinnen hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerinnen Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

4. Die Revision wird zugelassen.

5. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 2a S. 1, 3, 4, 5;