OLG Zweibrücken - Beschluss vom 17.10.2023
1 Ws 200/23
Normen:
RVG § 15 Abs. 2; RVG § 15 Abs. 5;
Fundstellen:
StRR 2024, 32
AGS 2024, 21
StRR 2024, 5
JurBüro 2024, 133
Vorinstanzen:
AG Speyer, vom 26.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 5121 Js 25842/19
AG Speyer, vom 05.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 5121 Js 25842/19
LG Frankenthal, vom 05.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Qs 144/23

Festsetzung der Kosten eines zweimal beigeordneten Verteidigers im Strafverfahren während des Ermittlungsverfahrens

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.10.2023 - Aktenzeichen 1 Ws 200/23

DRsp Nr. 2024/682

Festsetzung der Kosten eines zweimal beigeordneten Verteidigers im Strafverfahren während des Ermittlungsverfahrens

Wenn der Verteidiger demselben Angeklagten in demselben Strafverfahren während des Ermittlungsverfahrens zweimal beigeordnet wird, stellt ein und dasselbe Strafverfahren - jedenfalls für jede Instanz - immer ein und dieselbe Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG dar.

Tenor

1. Auf die weitere Beschwerde der Vertreterin der Landeskasse werden der Beschluss des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 05.07.2023, der Beschluss des Amtsgerichts Speyer vom 05.04.2023 und der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Speyer vom 26.06.2022 aufgehoben.

2. Der Rechtspflegerin bei dem Amtsgericht Speyer wird aufgegeben, die Kosten und Auslagen des Verteidigers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu festzusetzen.

Normenkette:

RVG § 15 Abs. 2; RVG § 15 Abs. 5;

Gründe

I