BGH - Urteil vom 28.05.2021
AnwZ (Brfg) 52/19
Normen:
BRAO § 161 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
AnwGH Brandenburg, vom 15.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen I 5/18

Festsetzung der Vertretervergütung in einem anwaltsgerichtlichen Verfahren

BGH, Urteil vom 28.05.2021 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 52/19

DRsp Nr. 2021/11939

Festsetzung der Vertretervergütung in einem anwaltsgerichtlichen Verfahren

1. Die Rechtswidrigkeit einer wirksamen Vertreterbestellung nach § 161 Abs. 1 S. 1 BRAO ist ohne Einfluss auf die Pflicht zur Vergütung des tätig gewordenen Vertreters nach § 53 Abs. 5 S. 3 i.V.m. § 161 Abs. 2 BRAO.2. Die Bereitschaft eines anderen Rechtsanwalts, die Vertretung für eine niedrigere Vergütung und mit möglicherweise anderer Qualifikation zu übernehmen, ist für die Angemessenheit der Vergütung, die für die vom bestellten Vertreter ausgeübte Tätigkeit festzusetzen ist, ohne Bedeutung.3. Der Fachanwaltstitel dokumentiert die berufliche Erfahrung des Vertreters als vergütungsrelevanten Faktor.4. Der Ansatz eines Kanzleikostenanteils als zusätzlicher Bestandteil der gemäß § 53 Abs. 10 S. 4 und 5 BRAO festzusetzenden angemessenen Vergütung ist gerechtfertigt, wenn ein selbständiger Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei zum Vertreter bestellt wird und eine Vertretungstätigkeit von erheblichem Umfang erforderlich ist.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 15. Juli 2019 verkündete Urteil des 1. Senats des Brandenburgischen Anwaltsgerichtshofs AGH I 5/18 - teilweise aufgehoben.