BGH - Urteil vom 28.05.2021
AnwZ (Brfg) 53/19
Normen:
BRAO § 161 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
AnwGH Brandenburg, vom 15.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen I 6/18

Festsetzung der Vertretervergütung in einem anwaltsgerichtlichen Verfahren

BGH, Urteil vom 28.05.2021 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 53/19

DRsp Nr. 2021/11940

Festsetzung der Vertretervergütung in einem anwaltsgerichtlichen Verfahren

1. Der von Amts wegen wirksam bestellte Vertreter eines Rechtsanwalts hat - unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Bestellung - gemäß § 53 Abs. 10 Satz 4 und 5 BRAO einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich im Wesentlichen nach dem Zeitaufwand, den der Vertreter für die Bewältigung seiner Aufgabe benötigt, seiner beruflichen Erfahrung und Stellung sowie den Schwierigkeiten und der Dauer der Vertretung. Ausgangspunkt für die Bemessung der Vergütung des Vertreters ist somit die durch ihn ausgeübte Vertretungstätigkeit und die in seiner Person gegebene Qualifikation. Die Bereitschaft eines anderen Rechtsanwalts, die Vertretung für eine niedrigere Vergütung und mit möglicherweise anderer Qualifikation zu übernehmen, ist für die Angemessenheit der Vergütung, die für die vom bestellten Vertreter ausgeübte Tätigkeit festzusetzen ist, ohne Bedeutung.