OLG Dresden - Beschluss vom 23.11.2023
4 W 745/23
Normen:
GKG § 48;
Fundstellen:
NJW-RR 2024, 333
Vorinstanzen:
LG Leipzig, vom 10.10.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 03 O 175/23

Festsetzung des Streitwerts

OLG Dresden, Beschluss vom 23.11.2023 - Aktenzeichen 4 W 745/23

DRsp Nr. 2024/724

Festsetzung des Streitwerts

Der Streitwert für eine Anspruch auf Unterlassung der Zusendung anwaltlicher Werbeschreiben, der mit dem Vorwurf einer Verletzung datenschutzrechtlicher Vorgaben begründet wird, entspricht regelmäßig dem Auffangstreitwert von 5.000,00 €.

Tenor

I. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagtenvertreterin wird der Beschluss des Landgerichtes Leipzig vom 10.10.2023 abgeändert und der Streitwert auf 7500 € festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

II. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet

Normenkette:

GKG § 48;

Gründe

I.