I. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagtenvertreterin wird der Beschluss des Landgerichtes Leipzig vom 10.10.2023 abgeändert und der Streitwert auf 7500 € festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet
I.
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