Die Gegenvorstellung der Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwerts wird zurückgewiesen.
Die Gegenvorstellung gibt keine Veranlassung zu einer Abänderung der Streitwertfestsetzung.
I. Die Klägerin hat die Nichtigerklärung eines Patents beantragt, wegen dessen Verletzung die Beklagte sie gerichtlich in Anspruch genommen hat.
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