Die Beschwerde des Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 23. Mai 2019 wird zurückgewiesen.
I.
Der Beklagte begehrt die Herabsetzung des mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 23. Mai 2019 festgesetzten Streitwerts in Höhe von 100.000 Euro auf 5.000 Euro für eine Klage der Klägerin, die auf die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung gerichtet war.
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