Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.05.2017 – 5 K 10290/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein berufsständisches Versorgungswerk und eine teilrechtsfähige Einrichtung einer Kammer, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert ist.
Im Rahmen einer Prüfung nach §
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