Strittig ist die Rückforderung von Kindergeld für den Zeitraum ab August 1997 bis einschließlich September 2012 in Höhe von insgesamt 55.118,43 EUR wegen Doppelzahlung.
Die Klägerin ist verheiratet und hat zwei Kinder, A, geboren im August 1994 und B, geboren im April 1996.
Die Klägerin wohnte zunächst mit ihrer Familie in C und sie war bei der C. GmbH nichtselbständig tätig (Bl. 14 KG-Akte).
Auf ihren Antrag vom 22. August 1994 an das seinerzeit noch zuständige Arbeitsamt C – Kindergeldkasse – wurde ihr zunächst für die Tochter A Kindergeld bewilligt (Bl. 5 KG-Akte).
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