Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
I
Die Klägerin ist ein Energieversorgungsunternehmen, das in der Stadt C. das Stromnetz betreibt und Letztverbraucher mit Energie beliefert. Zwischen ihr und der Stadt C. bestehen drei Verträge über die Nutzung öffentlicher Wege für die Verlegung und den Betrieb von Stromverteilernetzen nach §
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