BFH vom 06.12.1995
I R 131/94

Feststellungsbescheid bei strittiger Mitunternehmerstellung

BFH, vom 06.12.1995 - Aktenzeichen I R 131/94

DRsp Nr. 1997/8299

Feststellungsbescheid bei strittiger Mitunternehmerstellung

1. Im einheitlich und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren ist auch über die Frage zu entscheiden, wer Mitunternehmer einer Personengesellschaft ist. 2. Wird von einem Steuerpflichtigen substantiiert behauptet, er gehöre der Personengesellschaft gar nicht an, so hat das Finanzamt diesem Steuerpflichtigen gegenüber den Feststellungsbescheid jedenfalls dann unmittelbar bekanntzugeben, wenn erstmals über das Bestehen einer Gesellschaft und die Zugehörigkeit einzelner Gesellschafter zu dieser Gesellschaft entschieden wird und kein gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter i.S. des § 183 Abs. 1 Satz 1 AO benannt wurde. 3. Über die Frage, ob ein Bescheid über die einheitlich und gesonderte Feststellung von Einkünften wirksam geworden ist, kann im Folgebescheidverfahren entschieden werden.

Für die Praxis: