1. Streitig ist, ob ein Kaufvertrag über ein Grundstück und ein mit einem Dritten abgeschlossener Werkvertrag über die Errichtung eines Hauses auf diesem Grundstück grunderwerbsteuerlich ein einheitliches auf den Erwerb von fertigen Wohnraum gerichtetes Vertragswerk bilden.
Die Antragsteller (Ast) kauften mit notariellem Kaufvertrag vom . . . von der Erbengemeinschaft . . . und . . . je hälftig zwei aus einem Gesamtgrundstück neu gebildete (Teil-)Grundstücke für . . . DM.
Nach Ziffer 1 des Kaufvertrages war der Kaufpreis zahlbar auf "frühestens jedoch nach Vorliegen der rechtskräftigen Baugenehmigung entsprechend den heute vorliegenden Baugesuchsplänen vom . . . ."
Nach Ziff. 3 des Kaufvertrags lag bereits zu diesem Zeitpunkt für das Vertragsgrundstrück eine von der Stadt . . . genehmigte Bauvoranfrage vor.
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