FG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.10.1991
9 K 265/86
Fundstellen:
EFG 192, 436
EFG 1992, 436

FG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.10.1991 (9 K 265/86) - DRsp Nr. 1998/4137

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.1991 - Aktenzeichen 9 K 265/86

DRsp Nr. 1998/4137

Die Anerkennung von Zahlungen an einen nahen Angehörigen als Betriebsausgabe setzt voraus, daß die Leistung auf einer Vertragsbeziehung beruht, in welcher die Hauptpflichten konkret umrissen sind.

TATBESTAND:

Die Kläger (Kl) sind Eheleute. Die Ehefrau (Klägerin - Klin) ist . . . und übte ihre Tätigkeit vom Oktober 1960 bis Juni 1986 aus. Ihre Praxis war in . . . .

Die Kl haben zwei Söhne. Der Sohn . . . ist . . . . Er ist infolge einer Querschnittslähmung zu 100% in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert. Wegen der Einzelheiten wird auf den Anerkennungsbescheid des Versorgungsamtes . . . vom 5.9.1977 Bezug genommen (Einkommensteuer-ESt-Akten der Kl VZ 1980 Bl. 33)

Seit 1978 hat die Klin an den Sohn . . . monatlich einen Betrag in Höhe von . . . DM überwiesen. Rechnungen und Überweisungsbelege für die Jahre 1979-1983 wurden im Einspruchsverfahren vorgelegt. Im gleichen Zeitraum ist außerdem der Sohn . . . von der Klin mit monatilich . . . DM unterstützt worden.