BayObLG - 29.01.1991 (RReg 4 St)
Vgl. auch: BGH, wistra 1987, 147; der BGH, aaO., führt aus, daß eine Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ein pflichtwidriges Unterlassen voraussetzt; Täter einer solchen Tat könne deshalb nur sein, wer zur [...]