FG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.10.1998
7 K 124/96

FG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.10.1998 (7 K 124/96) - DRsp Nr. 2003/7090

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1998 - Aktenzeichen 7 K 124/96

DRsp Nr. 2003/7090

Tatbestand:

Streitig ist, ob der von dem Beigeladenen erzielte Gewinn bei der Veräußerung seines Geschäftsanteils von 25 % an der C.-GmbH, ... der Einkommensteuer und Gewerbesteuer unterliegt.

Der Beklagte vertritt die Meinung, der Anteil des Beigeladenen an der C. GmbH habe bis zum Verkauf zu dessen Sonderbetriebsvermögen II als Kommanditist der Klägerin gehört. Er ist deshalb der Auffassung, der bei der Veräußerung des Gesellschaftsanteils des Beigeladenen an der C.-GmbH erzielte Gewinn in Höhe von ... DM gehöre zu dessen im Rahmen der ...-KG erzielten Einkünften aus Gewerbebetrieb. Eine solche Feststellung ist im ändernden Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für das Jahr 1989 vom 23. April 1992 getroffen. Von einem derartigen gewerblichen Gewinn gehen auch der ändernde Gewerbesteuermessbescheid 1989 vom 25. Juni 1992 und der ändernde Gewerbesteuerzerlegungsbescheid 1989 vom 27. Juli 1992 aus.