FG Brandenburg - Urteil vom 08.10.1998
2 K 2278/97 K, G, F
Fundstellen:
EFG 1999, 46
GmbHR 1999, 135

FG Brandenburg - Urteil vom 08.10.1998 (2 K 2278/97 K, G, F) - DRsp Nr. 1999/4169

FG Brandenburg, Urteil vom 08.10.1998 - Aktenzeichen 2 K 2278/97 K, G, F

DRsp Nr. 1999/4169

Gründe:

Die Klägerin wurde im Jahre 1994 errichtet; Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere der Groß- und Einzelhandel mit Spielwaren und Geschenkartikeln. Die Stammeinlage in Höhe von insgesamt DM 100.000 wurde zu 50 v.H. eingezahlt. Mehrheitsgesellschafter mit zunächst 51 % war Herr A., der zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt wurde. Durch Kaufvertrag vom 13.10.1994 erwarb Herr A. weitere 48 % der Geschäftsanteile hinzu. Am 01.12.1995 veräußerte Herr A., der am selben Tage als Geschäftsführer abberufen wurde, seinen Geschäftsanteil in vollem Umfang.