FG Düsseldorf - Gerichtsbescheid vom 19.08.2011
11 K 4201/10 E
Fundstellen:
DStRE 2012, 996
ZIP 2011, 2070

FG Düsseldorf - Gerichtsbescheid vom 19.08.2011 (11 K 4201/10 E) - DRsp Nr. 2011/19725

FG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 19.08.2011 - Aktenzeichen 11 K 4201/10 E

DRsp Nr. 2011/19725

Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 vom 22. Oktober 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. Februar 2011 wird dahingehend abgeändert, dass die Einkommensteuer auf 4.811 EUR festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist die Qualifikation der Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 der Insolvenzordnung - InsO -.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter von Frau G, über deren Vermögen am 22. August 2006 das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Frau G erzielte im Streitjahr 2007 Renteneinkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.