FG Düsseldorf - Urteil vom 02.02.2011
7 K 3953/10 E
Fundstellen:
DStRE 2012, 274

FG Düsseldorf - Urteil vom 02.02.2011 (7 K 3953/10 E) - DRsp Nr. 2012/4415

FG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2011 - Aktenzeichen 7 K 3953/10 E

DRsp Nr. 2012/4415

Der Einkommensteuerbescheid für 2006 vom 7.9.2009 und die Einspruchsentscheidung vom 4.10.2010 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Eheleute B und C. Über das Vermögen der Eheleute (im Folgenden: Steuerpflichtige) wurde mit Beschlüssen des Amtsgerichts Z-Stadt am 16.3.2006 in den Verfahren 38 IN 38/05 (Klägerin) und 38 IN 82/05 (Kläger) das Insolvenzverfahren eröffnet.