FG Düsseldorf - Urteil vom 14.12.2011
14 K 4407/10 F
Fundstellen:
DStRE 2012, 1046

FG Düsseldorf - Urteil vom 14.12.2011 (14 K 4407/10 F) - DRsp Nr. 2012/7550

FG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2011 - Aktenzeichen 14 K 4407/10 F

DRsp Nr. 2012/7550

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Anerkennung von Kosten für seine erstmalige Berufsausbildung zum Berufspiloten als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit.