Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerinnen sind seit dem 17.08.2007 nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) miteinander verpartnert. Die Lebenspartner sind beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und leben nicht dauernd getrennt. Beide Lebenspartnerinnen erzielen – was zwischen den Beteiligten nicht streitig ist – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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