FG Hessen - Urteil vom 15.10.1991
4 K 5274/90
Fundstellen:
GmbHG 1992, 686
GmbHR 1992, 686

FG Hessen - Urteil vom 15.10.1991 (4 K 5274/90) - DRsp Nr. 1998/4187

FG Hessen, Urteil vom 15.10.1991 - Aktenzeichen 4 K 5274/90

DRsp Nr. 1998/4187

Das Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB gilt bei der Einpersonen-GmbH nicht nur in den Fällen, in denen der geschäftsführende Alleingesellschafter die Gesellschaft in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer vertritt, sondern auch dann, wenn er in seiner Eigenschaft als Gesellschafter gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG an seiner Bestellung/Anstellung als Geschäftsführer mitwirkt.

Tatbestand:

Streitig ist, ob Leistungen der Klägerin an ihren geschäftsführenden Alleingesellschafter wegen Verstoß gegen das Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln sind.