FG Hessen - Urteil vom 29.11.1991
4 K 1379/91
Fundstellen:
EFG 1993, 2
WM 1992, 1593
ZIP 1992, 687

FG Hessen - Urteil vom 29.11.1991 (4 K 1379/91) - DRsp Nr. 1998/4186

FG Hessen, Urteil vom 29.11.1991 - Aktenzeichen 4 K 1379/91

DRsp Nr. 1998/4186

1. Verfügungsberechtigter i. S. des § 35 AO ist - abweichend von § 108 RAO - nur derjenige, dem die rechtliche Befugnis zur Verfügung über die Vermögenswerte des anderen eingeräumt ist. 2. Eine Bank, die aufgrund einer Globalzession alle Forderungen des Steuerschuldners auf ein bei ihr geführtes Konto einzieht und damit die Kontrolle über die Vermögenswerte des Steuerschuldners ausübt, ist, selbst wenn sie von ihrer faktischen Einwirkungsmöglichkeit Gebrauch macht, wegen fehlender rechtlicher Befugnis nicht Verfügungsberechtigte i. S. des § 35 AO. 3. § 35 AO ist auf den faktisch Verfügungsberechtigten nicht analog anwendbar.

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Inanspruchnahme der Klägerin als Haftungsschuldnerin für die Einkommensteuerschuld 1985 der ... (S.).