FG Köln - Urteil vom 13.06.2023
15 K 1817/21
Normen:
EStG § 17; UmwStG § 21 Abs. 2 S. 3 und 4;

Wirksamer Antrag auf Buchwertfortführung bei einem Anteilstausch im Zusammenhang mit einer ausländischen Gesellschaft nach § 21 Abs. 2 Satz 3 und 4 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG); Zulässigkeit eines Antrags auf Buch- oder Zwischenwertfortführung gleichzeitig mit der erstmaligen Abgabe der Steuererklärung

FG Köln, Urteil vom 13.06.2023 - Aktenzeichen 15 K 1817/21

DRsp Nr. 2024/3898

Wirksamer Antrag auf Buchwertfortführung bei einem Anteilstausch im Zusammenhang mit einer ausländischen Gesellschaft nach § 21 Abs. 2 Satz 3 und 4 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG); Zulässigkeit eines Antrags auf Buch- oder Zwischenwertfortführung gleichzeitig mit der erstmaligen Abgabe der Steuererklärung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 17; UmwStG § 21 Abs. 2 S. 3 und 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Rahmen der Festsetzung der Einkommensteuer 2019 über die Frage, ob ein Antrag auf Buchwertfortführung bei einem Anteilstausch im Zusammenhang mit einer ausländischen Gesellschaft nach § 21 Abs. 2 Satz 3 und 4 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) wirksam gestellt worden ist.