Die Beteiligten streiten darüber, ob die Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung vorliegen und darüber, in welchem Veranlagungszeitraum der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks zu erfassen ist.
Die verheirateten Kläger (Kl.) werden zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt. Der Kl. ist Eigentümer des Grundstücks ... Im Jahr 1977 errichtete er auf diesem Grundstück Fabrikations- und Bürogebäude, die er nach deren Fertigstellung an die Firmen ... und ...-GmbH (W.-GmbH) und die ...-GmbH (Vertriebs-GmbH) vermietete. Am Stammkapital der W. GmbH war der Kl. zunächst mit 40 v.H. und seit April 1978 mit 65 v.H. beteiligt. Die Beteiligung der Kl. am Stammkapital der Vertriebs-GmbH beträgt 60 v H.
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