Streitig ist, ob im Zusammenhang mit der Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH und einer damit verbundenen Änderung der Beteiligungsverhältnisse sachlich-rechtliche Gründe oder Gründe des Vertrauensschutzes einer Erfassung dabei aufgedeckter stiller Reserven entgegenstehen.
Der Kl. wird zur ESt zusammenveranlagt. Der Kl. erzielt als Einzelunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb, daneben ist er an der Firma W...-GmbH beteiligt.
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