Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten über die steuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus dem Ausfall von vom Kläger gewährten Darlehen.
Der am 00.00.1952 geborene Kläger ist orthopädischer Chirurg. Bis zur ... am 31.12.2012 war er angestellter Chefarzt im X-Krankenhaus in X, ab dem 01.02.2013 war er angestellter Chefarzt im Y-Krankenhaus in Y.
Der Kläger schloss mit Herrn I C (geb. 00.00.1966), einem in D niedergelassenen Facharzt für Orthopädie, mit dem der Kläger seit Jahren befreundet ist und mit dem er zuvor in Krankenhäusern zusammengearbeitet hatte, mehrere als "Darlehensverträge" bezeichnete Vereinbarungen. Hintergrund war, dass sich die Praxis des Herrn I C seit dem Jahr 2011 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand und die Beträge zur Zahlung rückständiger Mieten, Versicherungsbeiträge etc. benötigt wurden. Im Einzelnen gewährte der Kläger Herrn I C die folgenden Beträge:
Datum | Laufzeit | Zins | Betrag | Zahlung |
11.03.2011 | 4 Jahre | 2,5% | 50.000 € | Überweisung |
27.03.2012 | 4 Jahre | 2,5% | 35.000 € | Überweisung |
03.09.2012 | 1 Jahr | 4,5% | 6.994,49 € | Überweisung |
24.10.2012 | 6 Monate | 4% | 4.000 € | bar |
21.11.2012 | 6 Monate | 4% | 7.000 € | Bar |
02.01.2013 | 6 Monate | 4,5% | 6.000 € | Überweisung |
Summe | 108.994,49 € |
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|