Streitig ist die steuerliche Anerkennung einer der Mutter oder Klägerin (Kl.) erteilten Pensionszusage.
Die Kl. betreibt in B ... einen Einzelhandel mit Schuhwaren, bestehend aus einem Hauptgeschäft und eine Filiale.
1973 stellte sie ihre 1913 geborene, damals also 60jährige Mutter als Geschäftsführerin ein.
Die Mutter war weitgehend in der Filiale, teilweise aber auch im Hauptgeschäft tätig. Sie führte dort die Grundaufzeichnungen für die Buchführung (Kassenberichte), erstellte die Inventuren und Listen über reduzierte Waren und war in beiden Geschäften verantwortlich für die Preisauszeichnungen, da die gesamte Ware zuerst im Filialbetrieb angeliefert und von dort aus verteilt wurde. Außer der Mutter waren im Hauptgeschäft drei Vollzeit- und eine Halbzeitkraft und in der Filiale zwei Vollzeitkräfte und zusätzlich eine Aushilfskraft und ein Lehrling in beiden Geschäften beschäftigt. Der Umsatz wurde zu rd. 3/5 im Hauptgeschäft und 2/5 in der Filiale erzielt.
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