FG Niedersachsen vom 21.06.1991
VI 434/90
Fundstellen:
GmbHR 1992, 393

FG Niedersachsen - 21.06.1991 (VI 434/90) - DRsp Nr. 1998/4231

FG Niedersachsen, vom 21.06.1991 - Aktenzeichen VI 434/90

DRsp Nr. 1998/4231

An der für die Annahme einer Organschaft erforderlichen wirtschaftlichen Eingliederung im Sinne einer wirtschaftlichen Zweckabhängigkeit des beherrschenden Unternehmens fehlt es, wenn im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Besitz-Einzelfirma gegenüber der Betriebs-GmbH die wesentlichen Betriebsgrundlagen verpachtet, den Rohstoff-Einkauf für die Betriebs-GmbH besorgt, in deren Unternehmenskonzept eingebunden ist, keine einheitliche Leitungsmacht ausübt und mithin den gewerblichen Zwecken der Betriebs-GmbH dient.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob zwischen der Klägerin (Kl.) und der Einzelfirma G... B... ein gewerbliches Organschaftsverhältnis besteht und die Kl. deshalb nicht gewerbesteuerpflichtig ist.

Die Kl. - eine GmbH - wurde im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zum 1.2.1984 gegründet. Mit Wirkung zum 1.2.1984 veräußerte die Einzelfirma G... B... (G.) das gesamte bewegliche Anlagevermögen und das gesamte Umlaufvermögen an die Kl. Gleichzeitig verpachtete die Einzelfirma das Grundvermögen an die Kl.