Die Beteiligten streiten um den Ansatz verschiedener verdeckter Gewinnausschüttungen.
Gegenstand des Geschäftsbetriebs der durch Gesellschaftsvertrag vom 13. Mai 1985 gegründeten Klägerin ist die Glas-, Gebäude-, Fassaden-, Industriereinigung, Teppich- und Polsterreinigung sowie das Imprägnieren und die Errichtung von Sonnenschutzanlagen. Alleingesellschafter der Klägerin ist der Gebäudereinigermeister ... . Das Stammkapital der Klägerin betrug in den Streitjahren 50.000 DM. Es handelte sich um eine Sachgründung, bei der der Gesellschafter W. seine Stammeinlage durch Einbringen seines von ihm als Einzelunternehmer betriebenen Gebäudereinigungsbetriebes erbrachte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|