Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die Tätigkeit des Klägers gewerbesteuerpflichtig ist.
Der Kläger ist zugelassener Rechtsanwalt und nach den Statuten der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) zugelassener Spielervermittler. Er verfügte über die FIFA Lizenz Nr. ....
Er war im Streitjahr Inhaber der Firma "...". Auf seiner Homepage wird diese wie folgt beschrieben:
" [...]"
In einem Beratungsvertrag zwischen dem Spieler X und dem Kläger aus dem Jahr ... ist folgendes vereinbart:
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