FG Niedersachsen - Urteil vom 10.12.2021
3 K 91/21

FG Niedersachsen - Urteil vom 10.12.2021 (3 K 91/21) - DRsp Nr. 2023/14769

FG Niedersachsen, Urteil vom 10.12.2021 - Aktenzeichen 3 K 91/21

DRsp Nr. 2023/14769

Tatbestand

Streitig ist die Verfassungsmäßigkeit der sog. 1%-Regelung.

Die Kläger sind verheiratet und werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Die Klägerin erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch eine Tätigkeit im Bereich Marketing und Promotion. Der Kläger ist selbstständig als Unternehmensberater tätig.

Der Kläger erwarb mit Rechnung vom 9. März 2016 einen gebrauchten BMW 530 d mit einem Bruttolistenpreis von 84.122 €. Dieses Fahrzeug ordnete der Kläger seinem Betriebs- und Unternehmensvermögen zu. Der Kläger führte für dieses Fahrzeug kein im Sinne der Rechtsprechung ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Er hat für die Streitjahre jedoch Aufstellungen gefertigt, in denen er seine betrieblichen Fahrten aufgelistet und die dafür mit dem BMW zurückgelegten Fahrten saldiert hat. Für das Jahr 2018 ermittelte der Kläger bei einer Gesamtfahrleistung von 19.769 km eine betrieblich zurückgelegte Fahrtstrecke von 12.928 km (65,4 %) und für 2019 bei einer Gesamtfahrleistung von 15.468 km eine betrieblich zurückgelegte Fahrtstrecke von 11.734 km (75,9 %).