FG Niedersachsen - Urteil vom 17.09.1987
III 547/83
Fundstellen:
NWB 1988, F. 1, 914

FG Niedersachsen - Urteil vom 17.09.1987 (III 547/83) - DRsp Nr. 1998/4234

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.09.1987 - Aktenzeichen III 547/83

DRsp Nr. 1998/4234

Beteiligt sich jemand an einer Kapitalgesellschaft (hier: GmbH & Co. KG) als stiller Gesellschafter mit einer auf einem unveränderlichen Kapitalkonto zu verbuchenden verzinslichen Einlage und ist nach dem Gesellschaftsvertrag ein etwaiger Gewinn nach dem Verhältnis der festen Kapitalkonten zu verteilen, ohne daß der stille Gesellschafter am Verlust teilhat, so gewährt eine solche Beteiligung kein Gesellschaftsrecht im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 3 KVStG, wenn die Gesellschaft von vornherein als Verlustbeteiligungsgesellschaft konzipiert ist und der stille Gesellschafter ernstlich mit nicht mehr als der zugesicherten Festverzinsung rechnen durfte.

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Beteiligung der stillen Gesellschafterin an der Kl. ... ein Gesellschaßtsrechte i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Kapitalverkehrsteuergesetz (KVStG) darstellt oder als Darlehen anzusehen ist.